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Vorsorge / Impfungen

Gesundheits-Check
Dieser wird auf Wunsch nach den Richtlinien der Krankenkassen oder im Rahmen der individuellen Gesundheitsleistungen zusammen gestellt.

Zwischen dem 18. und 35. Lebensjahr hat jeder gesetzlich Versicherte einmal Anspruch auf einen Check.

Ab dem 35. Lebensjahr kann er alle drei Jahre durchgeführt werden.

Hautkrebs-Untersuchung ab dem 35.Lebensjahr
Umfasst eine genaue Untersuchung der gesamten Hautoberfläche.
Sie wird alle 2 Jahre von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Impfungen

Beratung und Durchführung im Rahmen der gesetzlichen Krankenkassen.  (keine Impfungen gegen Gelbfieber!).

Medikamentenempfehlungen für Nah- und Fernreisen